Lachgas (N2O) wird bereits seit 1844 als Narkosemittel benutzt. Heutzutage wird Lachgas als Sedierungsmittel insbesondere bei Angstpatienten eingesetzt. Lachgas ist, bei richtiger Anwendung, komplett nebenwirkungsfrei und gefahrlos. Es wirkt beruhigend und schmerzreduzierend. Zudem unterdrückt es den Würgereiz und reduziert die Zeitwahrnehmung des Patienten. Die bekannten Risiken einer Vollnarkose birgt die Behandlung mit Lachgas nicht.
Die Patienten verlieren ihre Angst, fühlen sich nach der Lachgassedierung gut und begegnen zukünftigen dentalen Behandlungen mit wesentlich weniger Angst. Dadurch gewinnt der Patient einen positiven Therapieeffekt.
Das Lachgas wird über eine angenehm aufliegende Nasenmaske verabreicht. Dabei wird kontinuierlich der Puls des Patienten überwacht, um jedes Risiko auszuschließen. Die Wirkung des Lachgases tritt rasch ein. Der Vorteil gegenüber einer Vollnarkose: die Kommunikations- und Aufnahmefähigkeit des Patienten ist trotz der Sedierung nicht beeinträchtigt. Des Weiteren gibt es kaum Kontraindikationen und die Risiken sind im Vergleich zu einer Vollnarkose marginal. Nach Beendigung des Eingriffs klingt die sedierende Wirkung rasch ab und der Patient kann problemlos die Praxis verlassen.
Selbstverständlich. Die modernen Systeme für die Lachgas-Sedierung haben eine sogenannte Lachgassperre eingebaut, die eine versehentliche Überdosierung verhindern. Die Tiefe der Betäubung ist damit sehr gut steuerbar, denn die prozentuale Beimischung von Lachgas kann auf den jeweiligen Patienten – und damit auf Kinder – eingestellt werden.
In den USA gehört die Lachgas-Behandlung zum selbstverständlichen Standard in den meisten Zahnarztpraxen. Dort werden neben Kindern auch Angstpatienten und Patienten mit der Neigung zu Panikattacken mit Lachgas behandelt.
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Als Narkose bzw. Vollnarkose bezeichnet man die Ausschaltung bestimmter Köperfunktionen zum Zwecke operativer Eingriffe beim Zahnarzt.
Der Patient verspürt weder Schmerzen noch bemerkt er sonst etwas von dem Eingriff und kann sich später an nichts erinnern.
Dies bietet gerade Patienten mit einer ausgeprägten „Zahnarztangst“ die Möglichkeit dennoch die nötigen Behandlungen durchzuführen. Auch bei sehr umfangreichen Eingriffen oder sehr kleinen Kindern oder Jugendlichen bedeutet die Vollnarkose eine gute Alternative.
Behandlungen unter Vollnarkose ermöglichen dem Zahnarzt unter optimalen Bedingungen schnell und sorgfältig arbeiten zu können, ohne dass es für den Patienten zur Belastung wird.
Patienten profitieren von der Behandlung und erleben den Besuch beim Zahnarzt angst- und schmerzfrei.
Behandlungen in Vollnarkose können in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Durch die richtige Dosierung soll der Kreislauf so gering wie möglich belastet werden. Nach der Behandlung wacht der Patient sofort wieder auf und kann nach einer Ruhezeit die Praxis in Begleitung wieder verlassen.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Eine Narkose gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Dies muss vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
Die Erbringung einer Narkose einer Narkose kann bei der Krankenkasse abgerechnet werden bei:
Behandlungen in Vollnarkose führen wir zusammen mit einem langjährig erfahrenem Anästhesisten durch.
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