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Was können wir für Sie tun?​

LEISTUNGEN​

Durch stetige Fortbildungen und moderne Technik bieten wir ein Höchstmaß an Kompetenz und garantieren Ihnen individuelle Therapiemöglichkeiten, die dem aktuellen Stand der
Zahnmedizin entsprechen.

Infiltration mit Kunststoff

ICON

Die Infiltration mit Kunststoff wurde ursprünglich für das frühzeitige Stoppen beginnender Karies in den Zahnzwischenräumen entwickelt.

Vollnarkose

Als Narkose bzw. Vollnarkose bezeichnet man die Ausschaltung bestimmter Köperfunktionen zum Zwecke operativer Eingriffe beim Zahnarzt.

Der Patient verspürt weder Schmerzen noch bemerkt er sonst etwas von dem Eingriff und kann sich später an nichts erinnern.

Dies bietet gerade Patienten mit einer ausgeprägten „Zahnarztangst“ die Möglichkeit dennoch die nötigen Behandlungen durchzuführen. Auch bei sehr umfangreichen Eingriffen oder sehr kleinen Kindern oder Jugendlichen bedeutet die Vollnarkose eine gute Alternative.

Behandlungen unter Vollnarkose ermöglichen dem Zahnarzt unter optimalen Bedingungen schnell und sorgfältig arbeiten zu können, ohne dass es für den Patienten zur Belastung wird.

Patienten profitieren von der Behandlung und erleben den Besuch beim Zahnarzt angst- und schmerzfrei.

Behandlungen in Vollnarkose können in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst
  • Umfangreiche Sanierungen, die so in einer großen Sitzung durchgeführt werden können anstatt in mehreren kleineren Sitzung
  • Große chirurgische Eingriffe
  • Sehr kleine Kindern ohne entsprechende Compliance

Durch die richtige Dosierung soll der Kreislauf so gering wie möglich belastet werden. Nach der Behandlung wacht der Patient sofort wieder auf und kann nach einer Ruhezeit die Praxis in Begleitung wieder verlassen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Eine Narkose gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Dies muss vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden.

Die Erbringung einer Narkose einer Narkose kann bei der Krankenkasse abgerechnet werden bei:

  • Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist.
  • Patienten mit geistiger und/oder schwerer körperlichen Behinderung
  • großen chirurgischen Eingriffen, bei denen eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist.
  • Kontraindikationen gegen die Durchführung des Eingriffs in Lokalanästhesie.

Behandlungen in Vollnarkose führen wir zusammen mit einem langjährig erfahrenem Anästhesisten durch.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.